Schutzkonzept COVID-19
Bis auf weiteres gelten die 2G Regeln (geimpft und genesen)
Schutzkonzept COVID-19
Das Schutzkonzept erfüllt die Voraussetzungen von Art. 6a der Verordnung 2 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19).
- Hinweise für die Schutzmaßnahmen beim Praxiseingang
anbringen.
- Zeitreserve zwischen den Patienten einplanen, d.h. Kunden in angemessenem Abstand terminieren.
- Vor Behandlung Gesundheitszustand beim Klienten/Patienten abklären. Klienten/Patienten mit Fieber- und/oder Hust-Symptomen oder generell einen Verdacht auf Infektionskrankheit wird der Zugang zur Praxis nicht gestattet, und aufgefordert zu Hause zu bleiben respektive sich an einen Arzt zu wenden.
- Abstand einhalten, so gut es geht - keine Staus in
Warteraum.
Händewaschen und Desinfektion ist für den Klienten/Patienten Pflicht! Desinfektionsmittel werden bereitgestellt, damit die Klienten/Patienten sich vor der Behandlung bedienen können.
Händewaschen und Desinfektion ist für die Masseurin Pflicht!
Das Tragen von Schutzmasken ist für die Masseurin Pflicht!
Das Tragen einer Schutzmaske ist für die Kundschaft Pflicht. Es wird empfohlen seine eigene Maske mitzubringen. Falls der Klient/Patient keine hat wird eine Einwegmaske abgeben.
Bei der Beratung Schutzmaske tragen (Therapeut/Masseurin und Klient/Patient)
Der Massageraum wird nach jeder Behandlung gelüftet.
Liegen, Apparate, Türfallen bei Eingängen, Sitzgelegenheit im Warteraum werden nach jeder Behandlung desinfiziert.
Einwegtücher und Einwegmasken werden in geschlossenen Abfallbehälter entsorgt. Decktücher, Decken und Handtücher werden nach jeder Behandlung gewechselt.
Weitergehende Schutzmaßnahmen liegen in der Kompetenz/Verantwortung des Therapeuten, abgestimmt auf den Einzelfall wie z.B. Behandlung Patienten der Risikogruppe (ab 65 Jahre).